Prämienstundung - Versicherung
Auf Antrag des Versicherungsnehmers (VN) kann das Versicherungsunternehmen für einen bestimmten Zeitraum (regelmäßig ein bis zwei Jahre) eine Prämienstundung gewähren. Voraussetzung hierfür ist, dass die Versicherung bereits einen Rückkaufswert aufweist.
Der mögliche Stundungszeitraum richtet sich danach, für welche Zeit der Rückkaufswert die Prämie einschließlich Stundungszinsen deckt. Der Versicherungsschutz wird in voller Höhe aufrechterhalten. Nach Ablauf der Stundung sind die gestundeten Prämien einschließlich Zinsen nachzuzahlen, oder es wird eine Vorauszahlung auf die Versicherungsleistung zum Ausgleich der Rückstände gewährt.