Proportionalitätsregel - Unterversicherung
Im Falle der Unterversicherung haftet der Versicherer für den Schaden nur nach dem Verhältnis der Versicherungssumme zu diesem Wert. Sofern es sich nicht um einen Totalschaden handelt, wird die Entschädigung nach der sog. Proportionalitätsregel berechnet: Entschädigung = Schaden × Versicherungssumme : Versicherungswert.