Rückstellung für Beitragsrückerstattung (RfB) - Definition
Die erzielten Überschüsse, die für eine Überschussverteilung verwendet werden, werden abzüglich der Direktgutschrift in die Rückstellung für Beitragsrückerstattung (RfB) eingestellt und von dort mit einer zeitlichen Verzögerung den Versicherungsverträgen gutgeschrieben. Die RfB dienen damit auch zur Glättung der von Jahr zu Jahr schwankenden Überschüsse.