Rückversicherung - Definition

Rückversicherung ist die Versicherung der Versicherung. Sie deckt:

  • Grundrisiken: Insbesondere bei kleineren Versicherern oder Versicherungsbeständen (z.B. neu aufgenommene Versicherungssparte) hilft sie, dass Versicherung als Ausgleich im Kollektiv überhaupt funktionieren kann.
  • Spitzenrisiken: Besonders hohe Wertkonzentrationen, wie zum Beispiel bei Industriebetrieben.
  • Kumul- oder Katastrophenrisiken: Das Risiko, dass durch ein Schadenereignis – z.B. einen Sturm – mehrere bis viele versicherte Risiken auf einmal betroffen sind.
  • Zufallsrisiko: Durch zufällige Schwankungen im Schadenanfall und in der Schadenhöhe kann der Risikoausgleich im Kollektiv gefährdet sein.
  • Änderungsrisiko: Klimaveränderungen, höhere Wertkonzentrationen auf kleinen Flächen, z.B. in den Ballungsgebieten, technischer Fortschritt und viele andere Gründe führen dazu, dass sich Schadenhäufigkeit und Schadenhöhe im Lauf der Zeit verändern.

Rückversicherer (Zessionär) und Erstversicherer (Zedent) schließen einen Vertrag, der die Übernahme bestimmter oder aller Risiken einer Versicherungssparte (Lebensversicherung, Feuerversicherung...) in einem definierten Zeitraum (meistens im Kalenderjahr) und in einem festgelegten Verteilungsverhältnis (proportional oder nichtproportional) vorsieht.

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