Rauch (Industrieversicherung)
Mitversicherte Gefahr in der Extended Coverage-Deckung.
Rauch muss plötzlich und bestimmungswidrig aus den am Versicherungsort befindlichen Feuerungs-, Heizungs-, Koch- oder Trockenanlagen austreten und unmittelbar auf versicherte Sachen einwirken. Ein allmähliches Einwirken gilt nicht als mitversichert (§ 1 Abs. 3c ECB 99).