Rechtsschutzversicherung für mittelständische Betriebe

Stellen Sie sich einmal vor: Ihr Angestellter hat eine Kündigungsschutzklage erhoben. Oder im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens gegen Ihre Hausbank wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung geraten Sie in Verdacht, Kapitaleinkünfte nicht ordnungsgemäß versteuert zu haben. Der Staatsanwalt ermittelt nun auch gegen Sie wegen Steuerhinterziehung. Sicher möchten Sie dann Ihr Recht vor Gericht einfordern. Doch so ein Rechtsstreit kostet nicht nur Zeit, sondern oft auch viel Geld - bei ungewissem Ausgang.

Hier greift eine Rechtsschutz-Spezial-Police für mittelständische Betriebe. Mit diesem Rechtsschutzpaket können Sie sich umfassend sowohl beruflich als auch privat absichern.

Versichert sind:

  • Ihr Unternehmen sowie Ihre Mitarbeiter inkl. spezial-Straf-Rechtsschutz für den Vorwurf besonders schwerwiegender Vergehen
  • Sie und Ihre Familie im Privatbereich
  • Ihr gesamter privat und gewerblich genutzter Fuhrpark
  • Ihre gewerblich und privat genutzten Immobilien

Weitere Informationen zu den Leistungsarten

Die Rechtsschutzversicherung übernimmt:

  • die gesetzlichen Gebühren Ihres Rechtsanwaltes
  • die Anwaltskosten des Gegners beim Unterliegen
  • die Gerichtskosten die Zeugengebühren
  • die Kosten der gerichtlich herangezogenen Sachverständigen
  • im Spezial-Straf-Rechtsschutz alle angemessenen Honorarvereinbarungen

Die Deckungssummen können variieren je Gesellschaft. Sie können zwischen Selbstbeteiligungen in verschiedenen Höhen wählen.

Weitere Informationen zur Kostenübernahme

  • Der Verkehrs-Bereich, der Wohnungs- und Grundstücksbereich und der Spezial-Straf-Rechtsschutz können auf Wunsch ausgeschlossen werden.
  • Der Spezial-Straf-Rechtsschutz kann auch alleine abgesichert werden.
  • Das Vermieter-Risiko ist gesondert zu versichern.

Auf Wunsch bieten manche Versicherer eine Absicherung der Abwehr von Ansprüchen, die gegen Sie nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) bzw. vergleichbaren inländischen oder ausländischen Rechtsvorschriften wegen einer Benachteiligung, Diskriminierung, Belästigung, Ehrverletzung oder sonstigen Persönlichkeitsverletzung geltend gemacht werden.

Weiterführende Links

Siehe Rechtsschutzversicherung

Quellenhinweis

Wir bedanken uns für die Unterstützung der r+v Versicherung, die uns den ursprünglichen Originaltext dieses Artikels zur Verfügung stellte www.ruv.de.

Aktuelle Nachrichten