Rechtsschutzversicherung im Vertrags- und Sachenrecht

Rechtsschutz für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus privatrechtlichen Schuldverhältnissen des täglichen Lebens (einschließlich Versicherungsverträge) und aus dinglichen Rechten an beweglichen Sachen, wie z.B.

  • Mängelansprüche aus Kauf- oder Werkvertrag
  • Auseinandersetzung mit der eigenen Lebens-, Kranken-, Unfall- oder Hausratversicherung
  • Ansprüche aus dem Reisevertragsrecht


Fallbeispiel

  • Der neu erstandene Wohnzimmerschrank weist erhebliche Kratzer und Lackmängel auf. Außerdem schließen die Türen nicht richtig. Der Händler lehnt eine Nachbesserung ab...

Weiterführende Links

Siehe Rechtsschutzversicherung

Quellenhinweis

Wir bedanken uns für die Unterstützung der r+v Versicherung, die uns den ursprünglichen Originaltext dieses Artikels zur Verfügung stellte www.ruv.de.

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