Rechtswahlfreiheit - Definition
Gemäß den Regeln des Gemeinschaftsrechts der Europäischen Union zum Internationalen Versicherungsvertragsrecht können die Parteien des Versicherungsvertrages unter bestimmten Voraussetzungen die auf den Versicherungsvertrag anzuwendende nationale Rechtsordnung wählen. Das gilt vor allem für Versicherungsverträge über Risiken aus gewerblicher, bergbaulicher oder freiberuflicher Tätigkeit in mehr als einem EU-Mitgliedsstaat sowie für die Versicherung von Großrisiken.