Reisegepäckversicherung - Spezialversicherung
Spezialversicherung mit Elementen der Hausrat-, Transport- und Kaskoversicherung für Gegenstände des persönlichen Reisebedarfs, die über den Schutz der Außenversicherung in der Hausratversicherung hinaus auch gegen Gefahren wie Unfall und Transportmittelunfall, Diebstahl, Verlieren oder höhere Gewalt abgesichert werden. Basis sind z.B. die Allgemeinen Bedingungen für die Versicherung von Reisegepäck (AVB Reisegepäck 1992).
Als Reisegepäck gelten neben dem persönlichen Bedarf des Reisenden auch vorsorglich mitgeführtes Gepäck, Geschenke und Souvenirs. Schwieriger ist die Abgrenzung bei dienstlichen/beruflichen Gegenständen. Sofern sie auch privat genutzt werden (z.B. Laptop oder Handy), zählen sie zum Reisegepäck, sonst nicht. Hierfür sind ggf. spezielle Transportversicherungen wie z.B. die Musterkollektionsversicherung erforderlich.
Eingeschränkt mitversichert werden Wertsachen wie Schmuck, Pelze, Gegenstände aus Edelmetall sowie Film- und Fotoapparate. Zudem müssen sie bestimmungsgemäß getragen werden oder sich in persönlichem Gewahrsam oder demjenigen des Beherbergungsbetriebs befinden.