Rentenreformen (BU)
LANGER WEG DER GRAUSAMKEITEN
Vielen Menschen fehlt es bislang einfach an ihrer eigenen Vorstellungskraft, was es heißt, selbst berufsunfähig zu werden. Wie viel Geld bleibt dann noch übrig, was zahlt der Staat dazu und wie hoch ist eigentlich das eigene Risiko eines Arbeitskraftverlustes genau? Viele Fragezeichen – die in erfolgreicher Verdrängungsstrategie unbeantwortet in der Schublade bleiben.
So war es auch ein Leichtes für die Bundesregierung, den gesetzlichen Berufsunfähigkeits-Schutz für einen großen Teil der Bevölkerung gleich ganz verschwinden zu lassen. Mit der Rentenreform 2000 war es beschlossene Sache: Seit 1.1.2001 gibt es die neue Erwerbsminderungsrente. Sie ist - neben vielen anderen Reformeinschnitten – ein notwendiges Übel der prekären Kassenlage der Sozialversicherung.
Im Klartext: Es gibt für die Generation der nach dem 01.01.1961 Geborenen keinen gesetzlichen Berufsunfähigkeits-Schutz mehr. Die Menschen sind auch hier bereits ausschließlich auf private Vorsorge angewiesen.
Dringend notwenige Reformmaßnahmen kommen zögerlich und oft nicht mit dem notwendigen Reformmut. So muss laufend „nachgeflickt“ werden, was die lange Reformliste der gesetzlichen Rentenversicherung eindrucksvoll unter Beweis stellt:
1977/78 Senkung Rentenniveau
1983 Rentner zahlen Eigenbeitrag zur Krankenversicherung
1984 Wegfall Kinderzuschuss; Wegfall BU – und EU-Schutzes für freiwillig Versicherte
1986 Kürzung der Hinterbliebenenrente
1992 Rentenabschlag für Altersrenten vor 65; Senkung der Anrechnung von Ausbildungszeiten
1996 Rentenabschlag bei Altersrenten für Frauen ab 60
1997 Schrittweise Abschaffung der Regelaltersgrenze von 60 Jahren für Frauen und Arbeitslose
1999 Rentenanpassungen 2000/01 werden an die Inflationsrate angepasst
2000 Wegfall der BU-Rente ab dem 1.1.2001; Rentenabschlag bei den neuen Erwerbsminderungsrenten
2001 Absenkung des Rentenniveaus durch Verschiebung der Rentenanpassungen
2005 Rentenleistungen werden individuell besteuert, Wegfall der Ertragsanteilsbesteuerung
2007 Erhöhung des Renteneintrittalters schrittweise auf das 67. Lebensjahr