Rentenstaffel (BU)

Üblicherweise findet sich in § 1 der jeweiligen Versicherungsbedingungen für die Berufsunfähigkeits-(zusatz)versicherung eine exakte Leistungsbeschreibung dessen, wann BU vorliegt. Hiernach ist der Versicherer zur BU-Rentenzahlung und zur BU-Beitragsbefreiung im Leistungsfall gegenüber dem Kunden entsprechend verpflichtet.

Grundsätzlich werden zwei Leistungsformen unterschieden, nämlich die Pauschal- und Staffelregelung. Dabei gilt die Pauschalregelung als die bekanntere Form.

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