Restwert

Im Schadenfall werden häufig vom Versicherer so genannte Restwerte angesetzt, die von der Versicherungsleistung abgezogen werden.

Ein Restwert im Sinne der Sachversicherung ist der Wert der nach einem Versicherungsfall verbleibenden Reste versicherter Sachen, wenn die Sachen zwar nicht vollständig zerstört sind, aber dennoch ein Totalschaden vorliegt, weil eine Reparatur nicht möglich oder wirtschaftlich nicht sinnvoll ist.

Einzelheiten dazu werden in der Sachversicherung durch sog. Restwertklauseln geregelt.

Beispiel: Durch einen Leitungswasserschaden wird ein Teppichboden nur teilweise beschädigt. Die Versicherer gehen in diesen Fällen häufig davon aus, dass der nicht in Mitleidenschaft gezogene Teil des Teppichbodens noch anderweitig, z.B. in einem anderen Zimmer, verwendet werden kann. Für diesen Teil des Teppichs erhält der VN somit keine Entschädigung.

Die Versicherer legen die Höhe des Restwertes in der Regel nur überschlägig fest.

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