Risikoerhöhungen und -erweiterungen - Versicherungsschutz
Laut Ziffer 3.1 (1) AHB 2008 erstreckt sich der Versicherungsschutz auf die gesetzliche Haftpflicht aus den im Versicherungsschein und seinen Nachträgen angegebenen Risiken des Versicherungsnehmers. Ein wesentlicher Vorteil für den Versicherungsnehmer liegt darin, dass Ziffer 3.1 (2) AHB 2008 bestimmt, dass der Versicherungsschutz auch die gesetzliche Haftpflicht aus Risikoerhöhungen und Risikoerweiterungen der im Versicherungsschein und seinen Nachträgen angegebenen Risiken umfasst, ohne dass es zunächst einer Anzeige durch den Versicherungsnehmer bedarf. Dies gilt nicht für Risiken aus dem Halten oder Gebrauch von versicherungspflichtigen Kraft- oder Luftfahrzeugen sowie für sonstige Risiken, die der Versicherungs- oder Deckungsvorsorgepflicht unterliegen.