Risikolebensversicherung (Risiko LV)
Die Risikolebensversicherung ist eine abgekürzte Todesfallkapitalversicherung auf das Leben einer oder mehrerer Personen. Die Versicherungssumme wird nur fällig, wenn der Versicherte während der Vertragsdauer stirbt. Erlebt er das Ende der Vertragsdauer, ist eine Leistung des Versicherers nicht zu erbringen, mit Ausnahme eventuell fälliger Überschüsse aus dem Vertrag.
Die Risikolebensversicherungen deckt das Todesfallrisiko der versicherten Personen entweder lebenslang oder über einen definierten kürzeren Zeitraum ab. Die Beitragszahlung kann als Einmalbeitrag oder fortlaufend erfolgen, längstens jedoch bis zum Ablauf der Versicherungsdauer.
Diese Versicherung ist beispielsweise für junge Familien wichtig, wenn die Ansprüche auf Witwen- oder Waisenrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung noch sehr gering sind und der Unterhalt für die Kinder gewährleistet sein soll. Oftmals spielen auch Darlehens-, Kredit- und Hypothekenabsicherungen eine bedeutende Rolle für den Abschluss einer Risikolebensversicherung.
Viele Versicherer bieten eine Sofortgewinnbeteiligung an, die den tariflichen Bruttobeitrag auf einen erheblich ermäßigten Nettobeitrag reduziert. Die Höhe dieser Beitragsermäßigung ist von dem anzuwendenden Gewinnsatz abhängig, der von Jahr zu Jahr neu erklärt wird und zwischen 30 und 60 Prozent betragen kann.
Dies zeigt, dass die Höhe des effektiv zu zahlenden Beitrags über die Vertragsdauer nicht konstant sein muss, also mit u. U. höheren Beiträgen gerechnet werden sollte. Dies ist aus Wettbewerbsgründen allerdings relativ unwahrscheinlich, da die in diesem Bereich marktführenden Direktversicherer ein sehr starkes Marketinginteresse haben werden, um die Positionierung unter den TOP 10 nicht zu gefährden.
Seltener werden die Überschussanteile bei Risikolebensversicherungen angesammelt und zum Vertragsende ausgezahlt. Eine solche Regelung ist insofern ungünstiger, als sie nicht wie die Beitragsreduzierung durch die Sofortgewinnbeteiligung zu niedrigeren Beiträgen führt.
Bei Risikolebensversicherungen besteht ein Umtauschrecht. Der VN kann eine andere Form der Lebensversicherung ohne erneute Gesundheitsprüfung mit gleich hoher oder niedrigerer Versicherungssumme vereinbaren. Für die Anschlussversicherung werden die Beiträge nach dem dann geltenden Eintrittsalter und Tarif berechnet. Der Umtausch kann bis spätestens zum Ende des 10. Versicherungsjahres erfolgen.
Besondere Bedeutung hat diese Versicherung für die Darlehens- und Hypothekenabsicherung. Bausparkassen verlangen grundsätzlich die Absicherung des Todesfallrisikos zumeist über Risikolebensversicherungen.