Sachversicherungen - Übersicht

Charakteristikum: Versicherung von Sachwerten

Bei den nachfolgenden Versicherungssparten sind Sachwerte wie Gebäude, technische und kaufmännische Betriebseinrichtungen, aber auch Vorräte und der Hausrat Gegenstand der Versicherung.

Ein Sachschaden ist Voraussetzung für die Leistungspflicht des Versicherers.


Typische Sachrisiken sind:

  • Feuer und Explosion
  • Naturkatastrophen
  • Stürme
  • Überschwemmungen
  • Erdbeben
  • Erweiterte Gefahren (Extended-Coverage)
  • Innere Unruhen und böswillige Beschädigung
  • Fahrzeuganprall und Gebäudeeinsturz
  • Überschallknall
  • Flüssigkeits- und Schmelzschaden (Gießereien)
  • Sprinklerleckage
  • Radioaktive Kontamination
  • Nebengefahren
  • Einbruch-Diebstahl
  • Leitungswasser
  • Glasbruch


Erstrisikoversicherung

Die Versicherungssumme in der Feuerversicherung muss mit dem Versicherungswert übereinstimmen. Ist die Versicherungssumme niedriger als der Versicherungswert, liegt eine Unterversicherung vor. Bei Erstrisikoversicherungen leistet der Versicherer hingegen unabhängig von einem Versicherungswert bis zur Höhe der Versicherungssumme, ohne Unterversicherung geltend machen zu können.

Der VN kann die Versicherungssumme ohne Rücksicht auf den Wert der versicherten Sachen nach dem Entschädigungsbedarf ausrichten. Das ist der Betrag, den er anlässlich eines versicherten Schadenereignisses maximal zur Behebung des Schadens aufwenden muss.


Versicherte Kosten in der Feuer-, ED-, Raub-, LW- und Sturmversicherung

Ohne besondere Vereinbarung werden Kostenpositionen wie Schadenabwendungskosten, Schadenminderungskosten oder notwendige Aufwendungen für Nebenarbeiten nach versicherten Frost- und Bruchschäden eingeschlossen.

Weitere zusätzliche Einschlüsse werden auf "Erstes Risiko" versichert, d. h. es wird bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme entschädigt, unabhängig vom Versicherungswert und ohne Berücksichtigung einer möglichen Unterversicherung nach § 56 VVG a.F.

In der Praxis sehen die vorgedruckten Antragsformulare regelmäßig den Einschluss einer Kostenversicherung vor.

 

  • Schadenermittlungs- und Feststellungskosten
  • Aufräumungs- und Abbruchkosten

(z. B. für das Abfahren von Schutt und sonstigen Resten zum nächsten Ablagerungsplatz sowie das Ablagern und Vernichten; Kosten für das Aufräumen der Schadenstätte)

  • Feuerlösch- und Rettungskosten

(z. B. als Rettungskosten bei Löschtätigkeiten wie Verbrauch von Löschmitteln, Beschädigung von eingesetzten Feuerlöschgeräten)

  • Bewegungs- und Schutzkosten

(z. B. wenn zum Zweck der Wiederherstellung von Gebäuden oder Sachen andere Sachen bewegt, verändert oder geschützt werden müssen)

  • Dekontamination von Erdreich

Kosten für Bodenanalyse, Verbringung in geeignete Deponie, Ablagerung oder Vernichtung, Zustand des Versicherungsgrundstücks vor Eintritt des Schadens wiederherstellen lassen

  • Mehrkosten auf Grund behördlicher Wiederaufbau- oder Betriebsbeschränkungen

(z. B. Anpassung an den aktuellen Stand der Technik durch Einbau zusätzlicher Filteranlagen, Errichtung weiterer Brandschutzwände, Errichtung von Löschwasser-Auffangbecken)

  • Preisdifferenzkosten, Sachverständigenkosten, Schlüsselverlust-Versicherung für besondere Behältnisse, Schlossänderungskosten; Reparaturkosten für Schäden an Gebäude, Schaukästen und Vitrinen
  • Kosten für die Wiederherstellung von Akten, Plänen, Geschäftsbüchern


Quellenhinweis: Der Ursprungstext dieses Artikels wurde uns freundlicherweise von maklercockpit.de zur Verfügung gestellt. Er stammt aus dem „Versicherungs & Finanz Office professional“, einer umfangreichen Wissensdatenbank für die Versicherungsbranche.

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