Schaden
Eintritt der Leistungspflicht in der Schadenversicherung durch ein Ereignis, das zur Beschädigung oder Zerstörung oder zum Abhandenkommen einer versicherten Sache führt.
Eintritt der Leistungspflicht in der Schadenversicherung durch ein Ereignis, das zur Beschädigung oder Zerstörung oder zum Abhandenkommen einer versicherten Sache führt.