Schadenminderungskosten

Als so genannte Schadenabwendungs- und Schadenminderungskosten sind notwendige Kosten für – auch erfolglose – Maßnahmen versichert, die der Versicherungsnehmer zur Abwendung eines unmittelbar drohenden versicherten Schadens oder Minderung eines Schadens für sachgerecht halten durfte (z.B. Abschnitt B § 12 Abs. 1 VGB 2008).

Der Versicherungsnehmer erstickt einen kleineren Brand mit einer Decke, die dabei ebenfalls beschädigt wird.

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