Schadenstätte - Versicherungsdefinition
Der Begriff Schadenstätte ist nicht auf den Bereich des Versicherungsortes oder des Versicherungsgrundstücks begrenzt; er umfasst auch die Umgebung, wenn von benachbarten Grundstücken oder öffentlichen Verkehrsflächen Trümmer und sonstige Reste entfernt werden müssen.