Schmerzensgeld - Definition
Wenn jemand ohne eigenes Verschulden verletzt wird, hat dieser in der Regel gegen den Schädiger bzw. dessen Versicherer einen Anspruch auf Schmerzensgeld. Die Höhe des Schmerzensgeldes richtet sich unter anderem nach Art und Umfang der Verletzung sowie nach der Dauer der stationären bzw. ambulanten Behandlung.
Sollte der Geschädigte die Verletzung mitverschuldet haben, so hat das selbstverständlich Einfluss auf die Höhe des Schmerzensgeldes.
Es gibt sog. Schmerzensgeldkataloge, an denen sich Geschädigte orientieren können. Hier gibt es allerdings keine feststehenden Schmerzensgeldansprüche, sondern lediglich aus Gerichtsurteilen abgeleitete Messgrößen.
Bei der Geltendmachung von Schmerzensgeldansprüchen sollte sich der Geschädigte auf jeden Fall der Hilfe eines Rechtsanwaltes bemühen.