Schutz in den ersten Wochen - Reise-Kranken-Versicherung

Der Bundesgerichtshof hat zwar mit dem Urteil (Az. IV ZR 136/06) entschieden, dass bei einer bestehenden Reise-Kranken-Versicherung der Versicherungsschutz generell in den ersten Wochen gilt - egal wie lange die Reise dauern wird; aber nach zumeist sechs Wochen ist Schluss mit dem Versicherungsschutz und daher sollte der Reisende darauf achten und eine sogenannte Langzeitpolice abschließen.

Quellenhinweis

Dieser Artikel wurde erstellt von Pe Sturm.

Aktuelle Nachrichten