Schutz in den ersten Wochen - Reise-Kranken-Versicherung
Der Bundesgerichtshof hat zwar mit dem Urteil (Az. IV ZR 136/06) entschieden, dass bei einer bestehenden Reise-Kranken-Versicherung der Versicherungsschutz generell in den ersten Wochen gilt - egal wie lange die Reise dauern wird; aber nach zumeist sechs Wochen ist Schluss mit dem Versicherungsschutz und daher sollte der Reisende darauf achten und eine sogenannte Langzeitpolice abschließen.
Quellenhinweis
Dieser Artikel wurde erstellt von Pe Sturm.