Sechsmonatige Berufsunfähigkeit (BU)
Viele Versicherer formulieren in ihren Bedingungen, dass nach sechsmonatiger ununterbrochener Berufsunfähigkeit die Fortdauer dieses Zustandes als Berufsunfähigkeit gilt. Häufig wird dann rückwirkend auch für die sechs Monate geleistet.