Senkungen / Erdrutschschäden (BHV)
Eingeschlossen sind - abweichend von Ziffer 7.14 AHB - Haftpflichtansprüche wegen Senkungen eines Grundstücks und wegen Erdrutschungen.
Beispiel:
- Der Zimmereibetrieb Z übernimmt den Auftrag, das Haus des H schlüsselfertig zu erstellen. Den Erdaushub übergibt er einem Subunternehmer S, der die Abgrenzung zum Nachbargrundstück des G nicht ordnungsgemäß absichert, so dass sich das Nachbargrundstück absenkt. Der Zimmereibetrieb Z als Generalübernehmer wird von G haftpflichtig gemacht (nicht versichert ist aber die Haftpflicht des Subunternehmers S selbst, der sich gegen derartige Ansprüche selbst versichern muss!).