Senkungen / Erdrutschschäden (BHV)

Eingeschlossen sind - abweichend von Ziffer 7.14 AHB - 
Haftpflichtansprüche wegen Senkungen eines Grundstücks und wegen 
Erdrutschungen.

Beispiel:

  • Der Zimmereibetrieb Z übernimmt den Auftrag, das Haus des H schlüsselfertig zu erstellen. Den Erdaushub übergibt er einem Subunternehmer S, der die Abgrenzung zum Nachbargrundstück des G nicht ordnungsgemäß absichert, so dass sich das Nachbargrundstück absenkt. Der Zimmereibetrieb Z als Generalübernehmer wird von G haftpflichtig gemacht (nicht versichert ist aber die Haftpflicht des Subunternehmers S selbst, der sich gegen derartige Ansprüche selbst versichern muss!).

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