Sicherungsbeschreibung
Anlage zum Versicherungsantrag und häufig auch anschließend Vertragsbestandteil mit genauer Beschreibung des Versicherungsortes, der versicherten Gebäude, Bauweise, Lage und Umgebung sowie der versicherten Sachen, deren Aufteilung und Sicherung (mechanische Sicherungen der Öffnungen, ggf. Einbruchmeldeanlagen und andere Sicherungen).
Die Sicherungsbeschreibung dient zur Einschätzung des versicherungstechnischen Risikos durch den Versicherer. Bei wesentlichen Veränderungen muss der Versicherer informiert werden.
Zusätzlich zur Sicherungsbeschreibung erfolgt oft auch eine Sicherungsvereinbarung, das heißt, es werden Auflagen zur Ausstattung des Gebäudes und Betriebs mit Sicherungen mit dem Versicherungsnehmer vereinbart.
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Quellenhinweis
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