Sofortrabatt / Beitragsverrechnung (BU)
Hier werden bereits zu Beginn des Vertrags die Überschüsse zur Reduzierung der Versicherungsprämie genutzt. Es werden daher Brutto- von Nettobeitrag unterschieden.
Der Bruttobeitrag stellt die Prämienobergrenze dar. Effektiv zu zahlen sind die Nettoprämien. Je nach Überschuss-Situation können die Nettoprämien schwanken. Bei einem bedingungsgemäßen Verzicht auf die so genannte Prämienanpassung (§ 172 Versicherungsvertragsgesetz) durch den Versicherer, bilden die Bruttobeiträge eine sichere Prämien-Höchstgrenze.