Sofortrabatt / Beitragsverrechnung (BU)

Hier werden bereits zu Beginn des Vertrags die Überschüsse zur Reduzierung der Versicherungsprämie genutzt. Es werden daher Brutto- von Nettobeitrag unterschieden.

Der Bruttobeitrag stellt die Prämienobergrenze dar. Effektiv zu zahlen sind die Nettoprämien. Je nach Überschuss-Situation können die Nettoprämien schwanken. Bei einem bedingungsgemäßen Verzicht auf die so genannte Prämienanpassung (§ 172 Versicherungsvertragsgesetz) durch den Versicherer, bilden die Bruttobeiträge eine sichere Prämien-Höchstgrenze.

Abbildung 13: Schematischer Prämienverlauf „Sofortrabatt“ Prämien.jpg

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