Sowieso-Kosten - Haftungsrecht
Es kann vorkommen, dass mangelhaft gelieferte Erzeugnisse in Kürze sowieso hätten ausgetauscht werden müssen, etwa weil die Verbindung von vornherein nur vorübergehend angelegt war. In diesen Fällen taucht die Frage auf, ob deshalb gegen den Schadenersatzanspruch eingewendet werden könnte, es seien keine zusätzlichen Aus- und Einbaukosten angefallen. Dieses Problem ist unter dem Blickwinkel des Haftungsrechts zu lösen. Muss der Versicherungsnehmer für die Austauschkosten haften, weil der vorzeitige Austausch sich durch anschließende längere Intervalle nicht wieder ausgleichen lässt und tatsächlich zusätzlich angefallen ist, besteht Versicherungsschutz.