Spätschadenproblematik (Produkt-HV)
Zwischen dem Eintritt eines Schadens und dem Erkennen dieses Schadens bzw. der Geltendmachung der Ansprüche durch den Geschädigten vergehen oftmals viele Jahre. Aufgrund der Versicherungsfalldefinition „Schadenereignis” in der Produkthaftpflichtversicherung besteht hier ein beachtliches Spätschadenrisiko. Dieses kann für die Bereiche Pharma und Chemie durchaus in einem Bereich von zwanzig Jahren zwischen Eintritt und Erkennen des Schadens anzusiedeln sein. Versicherungsschutz hat grundsätzlich der Haftpflichtversicherer zu erbringen, bei dem zum Zeitpunkt des Eintritts des Schadenereignisses die Police bestand.