Sterbeurkunde - Regulierung im Schadenfall Tod
Die Sterbeurkunde ist ein für die Regulierung unerlässliches Dokument, wenn anlässlich des Todesfalles des Versicherten eine Leistung verlangt wird. Die Sterbeurkunde soll neben dem Todestag das Geburtsdatum oder zumindest das Alter des Versicherten enthalten. Bei Vermissten und Verschollenen begnügen sich die Unternehmen im allgemeinen mit der vom für den letzten Wohnsitz des Versicherten zuständigen Amtsgericht ausgefertigten Todeserklärung.