Steuer-Rechtsschutzversicherung vor Gerichten

Rechtsschutz für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in steuer- und abgaberechtlichen Angelegenheiten vor deutschen Finanz- und Verwaltungsgerichten, z. B. im Zusammenhang mit

  • dem Lohnsteuerjahresausgleich.
  • der Einkommenssteuererklärung.
  • Schenkungssteuern, Erbschaftssteuern, Kfz-Steuern.
  • Zöllen.
  • Gebühren und Abgaben.

Fallbeispiele

  • Das Finanzamt erkennt einen Teil der Werbungskosten nicht an. Ihr Einspruch bleibt erfolglos....
  • Ihr Antrag auf Steuerermäßigung für Ihr Fahrzeug wird abgelehnt...
  • Der Gebührenbescheid Ihrer Gemeinde - z.B. Müllabfuhr, Wasser - ist fehlerhaft; die Gemeinde bestreitet dies...

Wichtig - kann von Versicherer zu Versicherer unterschiedlich sein

Im Steuerbußgeldverfahren besteht auch schon außergerichtlich Versicherungsschutz. Der Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten gilt - mit Ausnahme der Rechtsschutzpolice für mittelständische Betriebe und der Straßen-Verkehrs-Kombi - nur für den privaten Bereich.

Weiterführende Links

Siehe Rechtsschutzversicherung

Quellenhinweis

Wir bedanken uns für die Unterstützung der r+v Versicherung, die uns den ursprünglichen Originaltext dieses Artikels zur Verfügung stellte www.ruv.de.

Aktuelle Nachrichten