Steuer-Rechtsschutzversicherung vor Gerichten
Rechtsschutz für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in steuer- und abgaberechtlichen Angelegenheiten vor deutschen Finanz- und Verwaltungsgerichten, z. B. im Zusammenhang mit
- dem Lohnsteuerjahresausgleich.
- der Einkommenssteuererklärung.
- Schenkungssteuern, Erbschaftssteuern, Kfz-Steuern.
- Zöllen.
- Gebühren und Abgaben.
Fallbeispiele
- Das Finanzamt erkennt einen Teil der Werbungskosten nicht an. Ihr Einspruch bleibt erfolglos....
- Ihr Antrag auf Steuerermäßigung für Ihr Fahrzeug wird abgelehnt...
- Der Gebührenbescheid Ihrer Gemeinde - z.B. Müllabfuhr, Wasser - ist fehlerhaft; die Gemeinde bestreitet dies...
Wichtig - kann von Versicherer zu Versicherer unterschiedlich sein
Im Steuerbußgeldverfahren besteht auch schon außergerichtlich Versicherungsschutz. Der Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten gilt - mit Ausnahme der Rechtsschutzpolice für mittelständische Betriebe und der Straßen-Verkehrs-Kombi - nur für den privaten Bereich.
Weiterführende Links
Siehe Rechtsschutzversicherung
Quellenhinweis
Wir bedanken uns für die Unterstützung der r+v Versicherung, die uns den ursprünglichen Originaltext dieses Artikels zur Verfügung stellte www.ruv.de.