Steuerliche Behandlung (Private Altersvorsorge)
Die Beiträge zu einem zertifizierten Altersvorsorgevertrag können über einen zusätzlichen Sonderausgabenabzug bei der Einkommensteuer berücksichtigt werden. Die Berücksichtigung ist möglich bis zu folgenden Beträgen in den Veranlagungszeiträumen:
- 2002 – 2003: bis zu 525 EUR
- 2004 – 2005: bis zu 1.050 EUR
- 2006 – 2007: bis zu 1.575 EUR
- ab 2008: bis zu 2.100 EUR
Hat der Altersvorsorgesparer Zulagen zu seinem Vertrag erhalten, prüft das Finanzamt im Rahmen der Günstigerprüfung, ob der Sonderausgabenabzug zu einer höheren Ersparnis als die Zulagen führt und berücksichtigt diese dann. Anderenfalls bleibt es bei den Zulagen, ein Sonderausgabenabzug erfolgt dann nicht.