Steuerliche Behandlung (Private Unfallversicherung)
Beiträge zu privaten Unfallversicherungen können bei der Einkommensteuer im Rahmen der geltenden Grenzen als Sonderausgaben geltend gemacht werden.
Die Kapitalleistungen – z.B. Invaliditätssumme – sind derzeit steuerfrei, Rentenzahlungen hingegen sind mit dem Ertragsanteil zu versteuern. Todesfallleistungen sind erbschaftsteuerpflichtig.
Für die Unfallversicherung mit Beitragsrückgewähr gelten die steuerlichen Regeln wie für die Kapitallebensversicherung.