Strandung
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In der Warentransportversicherung gehören Verlust oder Beschädigung von Waren durch Strandung zum Versicherungsschutz. Eine Strandung liegt vor, wenn das die Güter befördernde Schiff auf Grund stößt oder auf Grund festgerät, kentert, sinkt, scheitert, mit anderen Fahrzeugen oder Sachen zusammenstößt oder durch Eis beschädigt wird.
Quellenhinweis
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