Sublimit - Obergrenze einer Deckungssumme
Beim Sublimit handelt es sich um eine abweichende Obergrenze einer Deckungssumme innerhalb eines Versicherungsvertrages.
Beispiel:
Über einen PHV-Vertrag sind Sachschäden mit 3 Mio. Euro versichert. Mietsachschäden sind eingeschlossen, diese aber nur bis zu einem Sublimit von 500.000 Euro.