Subunternehmer - Betriebshaftpflichtversicherung
Einschluss der gesetzlichen Haftung aus der Beauftragung eines Subunternehmers in die Betriebshaftpflichtversicherung. Versichert ist nur die Haftung des Versicherungsnehmers, nicht die eigene Haftung des Subunternehmers.