Summenversicherung - Definition

Wesentliches Merkmal der Summenversicherung ist, dass die vertraglich vereinbarte Leistung nicht von einem konkret messbaren, also in Geld bezifferbaren Schaden abhängt, sondern einzig von einem die Leistung auslösenden Ereignis. Für diesen Fall kann im Rahmen der Annahmerichtlinien des Versicherers frei eine Summe vereinbart werden. Die Verwendung der Summe ist dementsprechend dem Versicherungsnehmer überlassen.

  • Lebensversicherung: Erlebens- oder Todesfallsumme
  • Berufsunfähigkeits-, Rentenversicherung: Rente
  • Kranken-, Unfallversicherung: Tagegeldversicherung
  • Unfallversicherung: Invaliditätsleistung

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