Teilauszahlung in der Lebensversicherung

Die Teilauszahlung ist eine besondere Form der kapitalbildenden Lebensversicherung, die statt nur einem Auszahlungstermin zum Vertragsende mehrere Teilauszahlungen während der Vertragslaufzeit vorsieht. Diese können bei vor dem 31.12.2004 abgeschlossenen Verträgen aus steuerlichen Gründen frühestens nach 12 Jahren erfolgen, dann aber in unterschiedlichen Abständen gestaltet sein.

In der Praxis wird die Versicherungssumme bei Vertragsabschluss auf mehrere Termine aufgeteilt. Zu jedem vereinbarten Termin zahlt der Versicherer den festgelegten Teil der Summe samt anteiliger Überschüsse aus. Der Versicherungsschutz für den Todesfall gilt danach in der Regel nur noch für den Teil, der noch nicht ausgezahlt wurde. Von einer Teilauszahlung zu unterscheiden ist die Teilkündigung oder der Teilrückkauf. Dabei wird ein Teil des Vertrags vorzeitig und ungeplant aufgelöst, häufig mit finanziellen Nachteilen.

Für seit dem 1.1.2005 abgeschlossene Verträge dürfte durch das zusätzliche Kriterium des Endalters 60 für eine wenigstens zu 50 Prozent steuerfreie Auszahlung des Gewinns die Attraktivität dieses Produkts nachhaltig leiden. Für Verträge, die seit dem 1.1.2012 abgeschlossen wurden, gilt statt des Endalters 60 ein Endalter von 62 Jahren. Weil diese Voraussetzungen für jede einzelne Teilauszahlung erfüllt sein müssen, fallen frühe Teilauszahlungen häufig nicht unter die günstigere Besteuerung.

Teilauszahler mit festen Auszahlungsterminen sind nur dann sinnvoll, wenn aus bestimmten Gründen feststeht, dass genau zu diesen Terminen die Teilauszahlung benötigt wird, zum Beispiel zur Zwischentilgung von Krediten.

Ein Beispiel: Stellen Sie sich vor, eine Familie finanziert ein Haus und hat mit der Bank vereinbart, nach einigen Jahren eine größere Sondertilgung zu leisten. Angenommen, die Versicherungssumme beträgt 30.000 Euro. Dann kann der Vertrag so gestaltet sein, dass ein Drittel zum Termin der Sondertilgung ausgezahlt wird und der Rest später, etwa zum Rentenbeginn. Ändern sich die Pläne der Familie, bleiben die Auszahlungstermine trotzdem bestehen, weil sie fester Bestandteil des Vertrags sind.

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Kapitalversicherung

Steuerliche Behandlung (LV)

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Redaktionsteam deutsche-versicherungsboerse.de

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