Tierhaltung (BHV)
Wachhund für betriebliche Zwecke
Mitversichert ist im Rahmen des Vertrages ohne besondere Anzeige die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus den betriebs- oder branchenüblichen Nebenrisiken, insbesondere aus der Haltung von Tieren für den versicherten Betrieb einschließlich der gesetzlichen Haftpflicht des Hüters, sofern er nicht gewerbsmäßig tätig ist
Beispiel:
- Der Wachhund reißt sich von der Leine los, läuft vom Betriebshof auf den Bürgersteig und fügt einem Kind erhebliche Bissverletzungen am Bein zu.