Tochterunternehmen - Versicherung
Hat ein Versicherungsnehmer Tochterunternehmen, werden diese häufig in die Haftpflichtpolicen der Mutter einbezogen. Tochterunternehmen sind Unternehmen, bei denen
- dem Versicherungsnehmer die Leitung oder Kontrolle direkt oder indirekt zusteht, entweder durch die Mehrheit der Stimmrechte der Gesellschafter oder durch das Recht, die Mehrheit der Mitglieder des Verwaltungs-, Aufsichtsrats oder sonstigen Leitungsorgans zu bestellen oder abzuberufen, und er gleichzeitig Gesellschafter ist oder
- der Versicherungsnehmer das Recht hat, aufgrund eines mit diesem Unternehmen geschlossenen Beherrschungsvertrages oder aufgrund einer Satzungsbestimmung einen beherrschenden Einfluss auf das Unternehmen auszuüben.