Trächtigkeitsversicherung - Tierlebensversicherung
Trächtigkeitsversicherung ist eine Tierlebensversicherung, die gemäß § 2 A, 2 AVP 92 auf Tod - Verendung oder Nottötung - der versicherten Tiere infolge Trächtigkeit oder Geburt beschränkt ist. Bedingungsgemäß ist der Versicherungsschutz bei einer Versicherungsdauer von einem Jahr oder mehr für erstmals tragende Tiere jedoch nur eingeschlossen, wenn auch das weibliche Jungvieh versichert ist. Bei Versicherung von Tiergruppen beginnt der Versicherungsschutz erst mit dem sechsten Trächtigkeitsmonat.