Transportmittelunfall - Transportversicherung
Eine Transportmittelunfall liegt vor, wenn bei einem Unfall des Transportmittels (z.B. LKW, Schiff, Flugzeug oder Bahn) die transportierte Ware zerstört oder beschĂ€digt wird. Es muss sich um ein von auĂen mit mechanischer Gewalt einwirkendes Ereignis handeln. Eine Ausnahme besteht in der Autoinhaltsversicherung, bei der auch die Notbremsung und dadurch entstehende SchĂ€den als mitversichert gelten.