Transportmittelunfall
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Unfall des Transportmittels – z.B. LKW, Schiff, Flugzeug, Bahn –, durch den die transportierte Ware zerstört oder beschädigt wird. Es muss sich um ein von außen mit mechanischer Gewalt einwirkendes Ereignis handeln. Eine Ausnahme besteht in der Autoinhaltsversicherung, bei der auch die Notbremsung und dadurch entstehende Schäden als mitversichert gelten.
Quellenhinweis
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