Umweltbasisdeckung (BHV)
Versicherungsschutz besteht für Umwelteinwirkungen, die im Zusammenhang mit dem im Versicherungsschein beschriebenen Risiko stehen, soweit diese Umwelteinwirkungen nicht von Anlagen oder Tätigkeiten ausgehen oder ausgegangen sind, die unter den Anwendungsbereich der Risikobausteine Ziffer 2.1 bis 2.6 fallen, unabhängig davon, ob diese Risikobausteine vereinbart wurden oder nicht
Beispiele:
- Nach einem Brand im Baustofflager des VN kommt es zu Personenschäden durch die Freisetzung von Schadstoffen aus Dämm- und Isoliermaterial, sowie zu Gewässerschäden durch kontaminiertes Löschwasser und Verrußungsschäden an den Gebäuden der Nachbarschaft.
- Ein Arbeiter des VN überquert mit seinem Arbeitsgerät in Ausführung einer dienstlichen Verrichtung unachtsam die Straße. Ein Tanklastfahrzeug, das Benzin geladen hat, muss deshalb ausweichen und prallt gegen eine Pizzeria. Es entstehen erhebliche Personen- und Sachschäden.
Standardmäßig zusätzlich mitversichert sind bei Risiken des Baugewerbes zusätzlich:
- Tätigkeitsschäden,
- Leitungsschäden,
- Be- und Entladeschäden,
- Abhandenkommen fremder Schlüssel,
- Beauftragung von Subunternehmern,
- Teilnahme an Arbeits- und Liefergemeinschaften,
- Medienverluste,
- Energiemehrkosten,
- Überschwemmungen,
- Senkungs- und Rammschäden,
- Unterfangungen / Unterfahrung,
- Mängelbeseitigungsnebenkosten,
- nicht zulassungs- und nicht versicherungspflichtige Kraftfahrzeuge und Arbeitsmaschinen,
- Abwasserschäden,
- Mietsachschäden,
- Strahlenschäden