Umweltschaden - Definition
Von einem Umweltschaden spricht man, wenn Umwelteinwirkungen nicht zu Personen- oder Sachschäden, sondern zu Schädigung von Arten und natürlichen Lebensräumen, Schädigungen der Gewässer oder Schädigungen des Bodens geführt haben. Die Haftung für solche Umweltschäden, die im Rahmen einer beruflichen Tätigkeit entstehen, sind in dem am 14. September 2007 rückwirkend zum 30. April 2007 in Kraft getretenen Umweltschadensgesetz (USchG) geregelt. Die Versicherungswirtschaft bietet mit der sogenannten Umweltschadensversicherung Deckung für Umweltschäden.