Umzugsgutversicherung
Bevor Sie sich mit dem Abschluss eines eigenen Versicherungsvertrages für Ihr Umzugsgut beschäftigen, sollten Sie prüfen, ob Ihnen nicht die Umzugsfirma eine entsprechende ergänzende Versicherung anbietet. Da die Möbelspeditionen günstige Rahmenverträge abgeschlossen haben, gestaltet sich dieser Weg für Sie in der Regel preiswerter als der Abschluss einer Einzelversicherung über uns. Gleichwohl wollen wir Ihnen nachfolgend den Versicherungsschutz zusammenfassend aufzeigen.
Bei Transporten über Land besteht Versicherungsschutz gegen Verlust und Beschädigung, verursacht durch Transportmittelunfall, Einsturz von Lagergebäuden, Brand, Blitzschlag, Explosion, Naturkatastrophen, Anprall oder Absturz eines Flugkörpers, seiner Teile oder seiner Ladung sowie Einbruchdiebstahl. Wird der Transport durch einen Möbelspediteur durchgeführt, der das Umzugsgut verpackt und einen Spezialmöbelwagen benutzt, kann der Versicherungsschutz auf eine so genannte Allgefahrendeckung erweitert werden, die u.a. auch Bruchschäden in den Versicherungsschutz einbezieht.
Nicht versicherbar sind Tiere, Pflanzen, Schmucksachen und Edelsteine, ungemünzte Edelmetalle, Wertpapiere und Urkunden, Lebens- und Genussmittel.
Der Geltungsbereich dieser Versicherung kann über die Bundesrepublik Deutschland hinaus ausgedehnt werden.