Unisextarif
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Lebensversicherungstarif, der die unterschiedliche Lebenserwartung der Geschlechter nicht berücksichtigt. Dies ist ab 2006 für die staatlich geförderte, private Altersvorsorge vorgeschrieben.
Begründet wird dies mit der Gleichbehandlung aller Personen. Allerdings erschwert dies die Kalkulation von Lebensversicherungen, da nicht bekannt ist, wie die Geschlechterverteilung und damit die gesamtdurchschnittliche Sterbewahrscheinlichkeit sich je Versicherer entwickeln wird.
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Quellenhinweis
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