Veranstalterhaftpflicht
Die Veranstalterhaftpflicht befriedigt und wehrt Ansprüche an den Veranstalter ab.
In der Haftung wird zu meist unterschieden ob Speisen und / oder Getränke angeboten werden und / oder ob es sich um eine Tanzveranstaltung handelt.
Die Berechnung erfolgt meist nach erwarteten Besuchern.
Quellenhinweis
Dieser Artikel wurde erstellt von Florian Schulz.