Veranstaltungshaftpflichtversicherung - kurzfristige Versicherung
Die Veranstaltungshaftpflichtversicherung ist die kurzfristige Haftpflichtversicherung für Veranstaltungen (Fest-, Rennveranstaltungen, Ausstellungen, Umzüge, Weihnachts-Straßenbeleuchtung, Zeltlager und andere Schul-, Studien- und Jugendfahrten). Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Veranstalters und der mit der Durchführung, Leitung, Überwachung beauftragten Personen, nicht allerdings die Haftpflicht selbstständiger Unternehmer, die eine eigene Betriebshaftpflichtversicherung abschließen müssen.
Besonders mitversichert werden kann die Verwendung von Pferden oder Kfz, Aufstellung von Tribünen, Restaurationsbetriebe und -zelte, Feuerwerk, Verwendung von Fackeln u.a.