Verantwortlichkeitsklausel

Die sog. Verantwortlichkeitsklausel entbindet den Versicherungsnehmer von der Verpflichtung, alle in Betracht kommenden Sicherheitsvorschriften generell in seinem Betrieb bekannt zu machen. In der Klausel ist festgelegt, dass er nur die Brandverhütungsvorschriften, in denen die wichtigsten Punkte der Schadenverhütung zusammengefasst sind, ordnungsgemäß bekannt zu geben braucht.

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