Vererbung - Gebäudeversicherung
Verstirbt der Eigentümer eines Gebäudes, geht eine Gebäudeversicherung auf seinen Erben oder die Erbengemeinschaft mit allen Rechten und Pflichten über. Es gibt keine besonderen Kündigungsgründe für die Erben wie den Versicherer, etwa analog zur Veräußerung.