Verkehrs-Rechtsschutzversicherung - Übersicht

Schnell ist man in einen Autounfall verwickelt. Bestreitet dann der Unfallgegner seine Schuld und will den Schaden nicht ersetzen, können hohe Kosten (für einen Anwalt, das Gerichtsverfahren etc.) auf einen zukommen. Aber auch andere Streitigkeiten, z.B. wegen eines Bußgeldbescheids oder mit dem Autohaus wegen eines Autokaufs oder der Reparaturrechnung, können vor Gericht landen und dann viel Zeit und Geld kosten.

Eine Verkehrs-Rechtsschutzversicherung übernimmt die damit verbundenen Kosten.

Versichert sind (Personen):

  • Sie als Versicherungsnehmer mit Ihren Fahrzeugen
  • Sie als Fahrer eines fremden Fahrzeuges
  • alle berechtigten Fahrer und Insassen Ihrer versicherten Fahrzeuge


Mit der Verkehrs-Rechtsschutzversicherung sind folgende Leistungen versichert:

  • Schadenersatz-Rechtsschutz
  • Straf-Rechtsschutz
  • Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
  • Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen
  • Rechtsschutz im Kfz-Vertrags- und Sachenrecht
  • Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten


Weitere Informationen zu den einzelnen Leistungsarten

Die Rechtsschutzversicherung übernimmt:

  • die gesetzlichen Gebühren Ihres Rechtsanwaltes
  • die Anwaltskosten des Gegners beim Unterliegen
  • die Gerichtskosten
  • die Zeugengebühren
  • die Kosten der gerichtlich herangezogenen Sachverständigen

Sie können zwischen Selbstbeteiligungen in verschiedenen Höhen wählen.

Bei manchen Versicherern sind Ihre neuen Fahrzeuge ab Zulassung bis zur nächsten Hauptfälligkeit beitragsfrei mitversichert, ohne dass sie sofort gemeldet werden müssen.

Weiterführende Links

Siehe Rechtsschutzversicherung

Quellenhinweis

Wir bedanken uns für die Unterstützung der r+v Versicherung, die uns den ursprünglichen Originaltext dieses Artikels zur Verfügung stellte www.ruv.de.

Aktuelle Nachrichten